§ 1. Allgemeines
1. Leistungen und Angebote der Firma Bens Car Service erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Erhalt der Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Anderen Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, sofern diese schriftlich bestätigt sind.
2. Die Firma Bens Car Service ist auf den Einbau von KFZ Zubehör sowie die Motoroptimierung von Fahrzeugen durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Leistung von Motoren spezialisiert. Sofern durch uns im Rahmen unserer Leistungen Eingriffe in die Motorsteuerung oder in sonstiger Weise in Motoren erfolgen, kann hierdurch die Betriebserlaubnis der von uns bearbeiteten Fahrzeuge erlöschen.
Wir weisen unsere Kunden hiermit auf diesen Umstand hin.
Es obliegt dem Kunden, sich über eine etwaige Genehmigungspflichtigkeit unserer Leistungen vorab zu informieren und gegebenenfalls die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Für das Bestehen der Betriebserlaubnis an den von uns bearbeiteten Fahrzeugen und den hieraus resultierenden Folgen aus dem Erlöschen der Betriebserlaubnis übernehmen wir keine Haftung.
§ 2. Vertragsschluss
1. Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird und dienen ansonsten der Orientierung. Werden keine bestimmten Eigenschaften vereinbart, so liefert die Firma Bens Car Service Erzeugnisse in handelsüblicher Qualität.
§ 3. Leistungszeit
1. Angekündigte Zeiten dienen der Orientierung.
2. Der Firma Bens Car Service steht es frei Teilleistungen zu erbringen. Der Käufer ist verpflichtet, die diese abzunehmen und auch gesondert zu vergüten.
3. Dem Kunden stehen im Falle der Nichtleistung Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, nicht zu.
§ 4. Warenrücknahmen
1. Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme nur möglich, wenn sofern ausdrücklich eine Rücknahme vereinbart wurde.
2. Bei Lieferung von angepassten Daten für Motorsteuergeräte die dem Zweck der Optimierung von Motoren dienen, erfolgt dies stets unter der Maßgabe, dass es sich insoweit um eine eigens für das Kundenfahrzeug entwickelte Sonderanfertigung handelt und ein etwaiges Rückgaberecht hiermit grundsätzlich ausgeschlossen wird.
§ 5. Preise
Leistungen der Firma Bens Car Service sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Preise sind bis zur Annahme unverbindlich. Auf Rechnungen werden 19% Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 6. Zahlungsbedingung
1. Rechnungen sind sofort fällig. Die Einräumung eines Zahlzieles bleibt möglich. Die Firma Bens Car Service ist berechtigt, die Leistung von einer Vorauskasse abhängig zu machen. Erfolgt die Vorauszahlung nicht innerhalb einer von der Firma Bens Car Service gesetzten Frist, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
2. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind sämtliche Forderungen fällig.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Leistungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Geschäftsverbindungen getilgt hat.
2. Bei Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis der Leistung zum Wert der anderen Sache. Sollte der Käufer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
3. Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die Sache ausreichend zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
§ 8. Gewährleistung
1. Die aktuelle gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt.
2. Es kann nicht sichergestellt werden, dass Leistungen in jeder möglichen Form miteinander kompatibel sind. Für diese Inkompatibilität übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn dies ausdrücklich zugesichert worden ist.
3. Bei Leistungen haften wir nicht für eine etwaige Verletzung von Urheberrechten.
4. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht oder erlischt, wenn der Leistungen von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung der Firma Bens Car Service beseitigt werden. Ist für Leistungen eine Betriebserlaubnis oder Abnahme erforderlich, so leistet die Firma Bens Car Service für die Erteilung keine Gewähr.
5. Mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sind Schadensersatzansprüche auf Vorsatz und grobes Verschulden beschränkt. Aufwendungen des Käufers im Zuge der Nachbesserung sind nicht zu ersetzen.
6. Die Ansprüche aus einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen bleiben unberührt.
§ 9. Haftung
1. Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Firma Bens Car Service angebotenen Leistungen die im Rahmen der Optimierung vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeugs führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Die Firma Bens Car Service bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses einer zusätzlichen Versicherung.
Für Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet Firma Bens Car Service nur insoweit, als sie durch von Firma Bens Car Service eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Leistungen oder Teile verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen;
2. Die Firma Bens Car Service weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie oder der Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers oder des Fahrzeugverkäufers führen kann.
3. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen ggf. in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, bei einer geeigneten Organisation vorführen. Die Verantwortung bei Nutzung von Leistungen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen, es sei denn diese sind ausdrücklich schriftlich zugesichert
4. Eine Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen kann Änderungen bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung bedeuten. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Firma Bens Car Service insoweit von jeder Haftung frei.
§ 10. Salvatorische Klausel
1. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken
2. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Bens Car Service und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand ist Berlin-Köpenick.